Sportwagen oder Luxusliner als Firmenwagen von der Steuer absetzen – was geht und was nicht
Unternehmer können als Firmenwagen genutzte Autos grundsätzlich im Rahmen des Betriebsausgabenabzugs von der Steuer absetzen.
Im Prinzip hat ein Firmeninhaber die Verfügungshoheit darüber, welche Art von PKW er als Firmenfahrzeug nutzt. Unsicherheiten gibt es immer wieder darüber, ob auch besonders teure Sportwagen oder Luxusliner wie ein Bentley oder Rolls Royce von den Finanzämtern anerkannt werden oder nicht. Wie bei so manchen durch „Gummiparagraphen“ im Steuerrecht unscharf formulierten Sachgebieten gilt auch bei einem Luxusauto als Firmenfahrzeug die Faustregel:
Es kann, muss aber nicht anerkannt werden, das hängt nicht zuletzt vom jeweiligen Finanzamt ab.
Im Einzelfall sind die Ämter tolerant und lassen solche Edelkarossen als abzugsfähige Firmenfahrzeuge durchgehen. Es gibt allerdings gewisse „Schmerzgrenzen“, die es als Unternehmer und Fahrer eines solchen Fahrzeugs zu beachten gilt.