Rechtliche Tipps

Sportwagen oder Luxusliner als Firmenwagen von der Steuer absetzen – was geht und was nicht

Unternehmer können als Firmenwagen genutzte Autos grundsätzlich im Rahmen des Betriebsausgabenabzugs von der Steuer absetzen.

Im Prinzip hat ein Firmeninhaber die Verfügungshoheit darüber, welche Art von PKW er als Firmenfahrzeug nutzt. Unsicherheiten gibt es immer wieder darüber, ob auch besonders teure Sportwagen oder Luxusliner wie ein Bentley oder Rolls Royce von den Finanzämtern anerkannt werden oder nicht. Wie bei so manchen durch „Gummiparagraphen“ im Steuerrecht unscharf formulierten Sachgebieten gilt auch bei einem Luxusauto als Firmenfahrzeug die Faustregel:

Es kann, muss aber nicht anerkannt werden, das hängt nicht zuletzt vom jeweiligen Finanzamt ab.

Im Einzelfall sind die Ämter tolerant und lassen solche Edelkarossen als abzugsfähige Firmenfahrzeuge durchgehen. Es gibt allerdings gewisse „Schmerzgrenzen“, die es als Unternehmer und Fahrer eines solchen Fahrzeugs zu beachten gilt.

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Rechtliche Tipps

Namensrecht in Deutschland – der auf dem Standesamt eingetragene Name lässt sich nur schwer wieder ändern.

Das Namensrecht ist in Deutschland Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), einzelne Bestimmungen sind in den verschiedenen Paragrafen des Personenstandsgesetzes (PStG) geregelt. Darin ist gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb welcher Frist Sie Ihr Kind beim Standesamt mit verbindlichem Vor- und Zunamen anmelden müssen. Dabei haben Sie beim Vornamen eine vergleichsweise hohe Wahlfreiheit und können auch beim Nachnamen Ihres Nachwuchses zwischen Ehenamen, Namen des Vaters oder der Mutter wählen.

Haben Sie sich erst einmal für einen Namen entschieden, ist eine nachträgliche Änderung nur in äußerst seltenen Fällen möglich.

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Rechtliche Tipps

Auch Nachlässe werden „globalisiert“. Wer Vermögenswerte im Ausland besitzt oder im Ausland dauerhaft oder zeitweise lebt und wohnt, sollte sich Gedanken machen, nach welcher Rechtsordnung der Nachlass im Fall des Ablebens vererbt wird. Typische Fälle sind, dass ein deutscher Staatsbürger sich nach Mallorca zurückgezogen hat oder dort ein Ferienhaus besitzt, das er vermietet hat oder selbst regelmäßig über das Jahr hinweg aufsucht.

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Rechtliche Tipps

Der Bundesgerichtshof (BHG) hat die Haftung der Geldinstitute für Beratungsfehler verschärft. Banken müssen zukünftig beweisen, dass sie Kunden nicht falsch beraten haben. Damit legen die Karlsruher Richter die Umkehr der Beweislast fest, denn bisher oblag es dem Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass die Beratung des Kreditinstituts fehlerhaft war. So muss eine Bank die Anleger unter anderem darüber aufklären, wenn sie Rückvergütungen, die sogenannten Kick-back-Zahlungen, für die Vermittlung eines Finanzproduktes einstreicht.

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