Namensrecht in Deutschland – der auf dem Standesamt eingetragene Name lässt sich nur schwer wieder ändern.
Das Namensrecht ist in Deutschland Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), einzelne Bestimmungen sind in den verschiedenen Paragrafen des Personenstandsgesetzes (PStG) geregelt. Darin ist gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb welcher Frist Sie Ihr Kind beim Standesamt mit verbindlichem Vor- und Zunamen anmelden müssen. Dabei haben Sie beim Vornamen eine vergleichsweise hohe Wahlfreiheit und können auch beim Nachnamen Ihres Nachwuchses zwischen Ehenamen, Namen des Vaters oder der Mutter wählen.
Haben Sie sich erst einmal für einen Namen entschieden, ist eine nachträgliche Änderung nur in äußerst seltenen Fällen möglich.