Rechtliche Tipps

Nachdem der Mieter einer Wohnung verstorben ist, kommen ganz unterschiedliche gesetzliche Vorschriften zur Anwendung.

Zunächst ist es von Belang, ob nur der Verstorbene oder aber noch andere Personen im Mietvertrag aufgeführt sind. Angehörige verlieren im Todesfall des Hauptmieters nicht ihre Wohnung, können also darin verbleiben, denn das Mietverhältnis wird dann automatisch mit den Angehörigen weitergeführt. Im Haushalt lebende Kinder aber auch der Ehepartner oder Lebensgefährte haben also das Recht, in den Mietvertrag einzutreten, so sieht es das Gesetz vor. Wenn Angehörige mit im Mietvertrag gestanden haben, so haben diese nach dem Tod des Hauptmieters ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Das Mietverhältnis kann also aufgrund des Todesfalls außerordentlich gekündigt werden, wenn die Angehörigen nicht mehr in der Wohnung verbleiben möchten. Allerdings sollten die Hinterbliebenen nach dem Eintritt des Todesfalls darauf achten, von ihrem Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen Gebrauch zu machen. Wird diese Frist versäumt, kann der Vermieter darauf bestehen, das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen fortzusetzen.

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Nicht nur für Studierende der Rechtswissenschaften, sondern auch für fortgeschrittene und erfahrene Juristen gestaltet sich das Sachenrecht, welches im dritten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb der §§ 854-1296 kodifiziert ist, oftmals als abstrakt und intransparent. Der Grund für diese Annahme ist nicht zuletzt die Tatsache, dass das Sachenrecht als ein koordinierendes dingliches Rechtsgebiet des Zivilrechts vielerlei Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen beinhaltet, welche in einem komplex erscheinenden und aufeinander aufbauenden System miteinander korrelieren. Hierzu zählen unter anderem die dinglichen Nutzungsrechte, von welchen das Nießbrauchsrecht der §§ 1030 ff. BGB als das umfassendste dingliche Nutzungsrecht betrachtet wird. Doch worin bestehen die konkreten Unterschiede zwischen einem Nutzungsrecht und einem Nießbrauchsrecht?

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Die Urlaubszeit naht. Wer sich die USA als Urlaubsziel ausgesucht hat, muss bestimmte Einreisebedingungen beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.

In der Regel brauchen deutsche Staatsbürger mit deutschem Reisepass kein Visum, wenn sie in die USA einreisen wollen. Sie brauchen dann lediglich einen elektronischen Reisepass mit Chip und eine sogenannte Esta (Electronic System for Travel Authorization), eine elektronische Einreisegenehmigung und ein gültiges Ticket für den Rück- oder Weiterflug.

Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. Wann brauchen Sie ein Visum und wie bekommen Sie es?

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Illegales Autorennen mit tödlichem Ende: Ein 38-jähriger Fußgänger wird am 16. Juni 2017 in der Fliethstraße in Mönchengladbach von einem Auto erfasst und 36 Meter weit durch die Luft geschleudert, bevor er unter einem parkenden Fahrzeug eingeklemmt zum Liegen kommt. Noch an der Unfallstelle stirbt das Opfer aufgrund seiner schweren Verletzungen. Auf der vierspurigen Straße in der Innenstadt ist nur Tempo 40 erlaubt, der 28-jährige Raser soll mit 100 Sachen aus Richtung Korschenbroicher Straße gekommen sein.

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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Räum- und Streupflicht an der Grundstücksgrenze der jeweiligen Immobilie endet (BGH, Urteil vom 21.2.2018, Az. VIII ZR 255/16). Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 2010 auf einem öffentlichen Gehweg gestürzt war, nachdem er das Haus seiner Freundin verlassen hatte. In dem Verfahren hat er vorgetragen, bis zum heutigen Tag an den Folgen dieses Unfalls zu leiden. Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Vermieter aber nicht dazu verpflichtet, allgemeine Räum- und Streuarbeiten auf öffentlichen Gehwegen durchzuführen, soweit sie von der Gemeinde als Anlieger nicht dazu verpflichtet worden sind.

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Er zieht weiterhin große Kreise – der Skandal um manipulierte Abgaswerte beim Autobauer Volkswagen ist seit Ende 2015 ein großes Thema. Betrogen wurde sowohl bei CO2-Messungen als auch bei der Angabe zum Ausstoß von Stickoxid. Die Folgen für den VW-Konzern sind immens, da nicht nur die Marke VW betroffen ist. Auch Autos von Seat, Skoda und Audi wurden mit der sogenannten „Schummelsoftware“ ausgestattet. In einer groß angelegten Rückrufaktion sollen alle Fahrzeuge umgerüstet werden. Für die Halter betroffener Modelle stellt sich die Frage, wie es mit ihrem Fahrzeug weitergeht. Welche Rechten und Pflichten sie haben, erklärt dieser Beitrag.
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Die Sonderkündigung eines Telekommunikationsvertrages nach dem Umzug des Kunden regelt der § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz). Demnach kann der Kunde einen Langzeitvertrag (meist 24 Monate) mit dem bisherigen Anbieter mit 3-Monats-Frist kündigen, wenn er umzieht und sein bisheriger Anbieter am neuen Wohnort nicht dieselben Leistungen bereitstellen kann. Es genügen die Mitteilung an den Anbieter und die offenbar fehlende Inanspruchnahme der Leistungen am alten Wohnort (“Augenschein”). Einen Nachweis über den Umzug kann das Telekommunikationsunternehmen zwar verlangen, jedoch gilt hierbei keine besondere Frist für die Wirksamkeit der Sonderkündigung. Der Kunde kann diesen Nachweis auch sehr viel später einreichen, wenn die Umstände nichts anderes zulassen, ohne die Wirksamkeit seiner Sonderkündigung wegen Umzugs zu gefährden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Pinneberg von Januar 2017 hervor, das seit März 2017 rechtskräftig ist (Az.: 63 C 88/16). Weiterlesen

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Sportwagen oder Luxusliner als Firmenwagen von der Steuer absetzen – was geht und was nicht

Unternehmer können als Firmenwagen genutzte Autos grundsätzlich im Rahmen des Betriebsausgabenabzugs von der Steuer absetzen.

Im Prinzip hat ein Firmeninhaber die Verfügungshoheit darüber, welche Art von PKW er als Firmenfahrzeug nutzt. Unsicherheiten gibt es immer wieder darüber, ob auch besonders teure Sportwagen oder Luxusliner wie ein Bentley oder Rolls Royce von den Finanzämtern anerkannt werden oder nicht. Wie bei so manchen durch „Gummiparagraphen“ im Steuerrecht unscharf formulierten Sachgebieten gilt auch bei einem Luxusauto als Firmenfahrzeug die Faustregel:

Es kann, muss aber nicht anerkannt werden, das hängt nicht zuletzt vom jeweiligen Finanzamt ab.

Im Einzelfall sind die Ämter tolerant und lassen solche Edelkarossen als abzugsfähige Firmenfahrzeuge durchgehen. Es gibt allerdings gewisse „Schmerzgrenzen“, die es als Unternehmer und Fahrer eines solchen Fahrzeugs zu beachten gilt.

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Namensrecht in Deutschland – der auf dem Standesamt eingetragene Name lässt sich nur schwer wieder ändern.

Das Namensrecht ist in Deutschland Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), einzelne Bestimmungen sind in den verschiedenen Paragrafen des Personenstandsgesetzes (PStG) geregelt. Darin ist gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb welcher Frist Sie Ihr Kind beim Standesamt mit verbindlichem Vor- und Zunamen anmelden müssen. Dabei haben Sie beim Vornamen eine vergleichsweise hohe Wahlfreiheit und können auch beim Nachnamen Ihres Nachwuchses zwischen Ehenamen, Namen des Vaters oder der Mutter wählen.

Haben Sie sich erst einmal für einen Namen entschieden, ist eine nachträgliche Änderung nur in äußerst seltenen Fällen möglich.

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