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Illegale Autorennen und der Paragraph 315d StGB

Illegales Autorennen mit tödlichem Ende: Ein 38-jähriger Fußgänger wird am 16. Juni 2017 in der Fliethstraße in Mönchengladbach von einem Auto erfasst und 36 Meter weit durch die Luft geschleudert, bevor er unter einem parkenden Fahrzeug eingeklemmt zum Liegen kommt. Noch an der Unfallstelle stirbt das Opfer aufgrund seiner schweren Verletzungen. Auf der vierspurigen Straße in der Innenstadt ist nur Tempo 40 erlaubt, der 28-jährige Raser soll mit 100 Sachen aus Richtung Korschenbroicher Straße gekommen sein.

Ende September 2017 erhebt die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Mordanklage. Sie hat dabei eine Entscheidung aus Berlin vom Februar im Blick, in der zum ersten Mal in Deutschland zwei Raser wegen Mordes verurteilt wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt diese spektakuläre Entscheidung allerdings am 1. März 2018 auf. Der neue Prozess vor einer anderen Kammer des Landgerichts Berlin platzt am 28. August nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag der Verteidigung. Am 19. November soll ein weiterer Versuch gestartet werden. Die zwei Raser sitzen in Untersuchungshaft.

In Mönchengladbach kommt es nicht soweit, weil das Landgericht die Anklage wegen Mordes im März 2018 nicht zulässt. Es habe keinen hinreichenden Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz gegeben, heißt es. Der Teilnahme am Rennen habe der Angeklagte spontan zugestimmt. Außerdem habe er stark abgebremst, als er den Fußgänger bemerkte, wenngleich ohne Erfolg. Der mittlerweile 29 Jahre alte Mann muss sich „nur“ wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Einem weiteren Teilnehmer des Rennens wirft die Behörde vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Unfallflucht vor. Die Anklage gegen den 25-Jährigen wird vom Gericht in vollem Umfang zugelassen. Beide Männer müssen im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Der Prozess hat Mitte Oktober begonnen. Zum Auftakt bestreitet der Hauptangeklagte, dass ein Rennen stattgefunden habe. Er habe nur einem anderen Auto ausweichen müssen, wodurch es zur Kollision mit dem Fußgänger gekommen sei, so die Einlassung. In solch einem Fall, benötigt man einen starken Rechtsanwalt Verkehrsrecht Mönchengladbach auf beiden Seiten.

Erst im Oktober 2017, also nach dem tödlichen Unfall in Mönchengladbach, ist der neue Paragraph 315d im Strafgesetzbuch in Kraft getreten. Er sieht bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe für die Teilnahme an einem illegalen Autorennen vor. Kommt dabei ein Mensch zu Tode, sind künftig bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich. Diese Verschärfung geht auf eine Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens zurück. Zuvor war die Beteiligung an solchen Rennen lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Monat Fahrverbot und 400 Euro Geldbuße geahndet wurde. Kamen Unbeteiligte zu Tode, konnten die Richter nur fahrlässige Tötung zugrunde legen. Nach mehreren schweren Unfällen mit Todesfolge in Deutschland erfolgt die Aufnahme illegaler Rennen als Straftat ins Strafgesetzbuch. Damit sollen vor allem Fahrer abgeschreckt werden, die der Tuning-Szene angehören und ihre Autos gern aufmotzen. Beim Warten an roten Ampeln oder nach Verabredungen kommen die Rennen eher zufällig zustande – immer öfter mit tödlichen Folgen für völlig unbeteiligte Personen.

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