Rechtliche Tipps

Kann man seinen Namen ändern?

Namensrecht in Deutschland – der auf dem Standesamt eingetragene Name lässt sich nur schwer wieder ändern.

Das Namensrecht ist in Deutschland Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), einzelne Bestimmungen sind in den verschiedenen Paragrafen des Personenstandsgesetzes (PStG) geregelt. Darin ist gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb welcher Frist Sie Ihr Kind beim Standesamt mit verbindlichem Vor- und Zunamen anmelden müssen. Dabei haben Sie beim Vornamen eine vergleichsweise hohe Wahlfreiheit und können auch beim Nachnamen Ihres Nachwuchses zwischen Ehenamen, Namen des Vaters oder der Mutter wählen.

Haben Sie sich erst einmal für einen Namen entschieden, ist eine nachträgliche Änderung nur in äußerst seltenen Fällen möglich.

Denn anders als in anderen Ländern wie Großbritannien ist in Deutschland der einmal amtlich eingetragene Name meist unabänderlich. Daher sollten Sie sich rechtzeitig vor der Geburt über den Namen für den neuen Erdenbürger einigen. Brauchen Sie dafür etwas länger, gewinnen Sie mit einer vorläufigen Geburtsbescheinigung ohne Namenseintrag Zeit.

Bei Uneinigkeit vorläufige Geburtsbescheinigung anfordern


Neugeborene
sind nach deutschem Recht von den Eltern oder der Geburtsklinik beim zuständigen Standesamt mit dem ausgewählten Namen anzumelden. Bei den Vornamen können das maximal sieben sein, beim Nachname haben Sie die Wahl zwischen dem Namen des Vaters, der Mutter oder einem Doppelnamen aus den Nachnamen beider Elternteile. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche erfolgen. Sollten Sie sich nicht rechtzeitig über den Kindesnamen einigen, können Sie die Geburt des Kleinen zunächst „namenlos“ beim Standesamt anzeigen. Danach haben Sie einen Monat Zeit den endgültig gewählten Namen bei der Behörde nachzureichen. Sollten Sie das innerhalb dieser Frist immer noch nicht schaffen – was tatsächlich vorkommt -, dann hat das Familiengericht das letzte Wort und überträgt einem Elternteil das alleinige Namensbestimmungsrecht.

Der einmal beim Standesamt eingetragene Name lässt sich nachträglich nur sehr schwer und in Ausnahmefällen wieder rückgängig machen.


Bei Problemen rund um das Namensrecht, zum Beispiel weil das Standesamt den gewählten Namen ablehnt oder Sie eine nachträgliche Namensänderung wünschen, berät Sie ein Fachanwalt für Familienrecht.

Dies ist ein journalistischer Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen. Der Recherchestand entspricht dem Veröffentlichungsdatum des Artikels.

Dieser Beitrag ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung.