Rechtliche Tipps

Sportwagen als Firmenwagen von der Steuer absetzen?

Sportwagen oder Luxusliner als Firmenwagen von der Steuer absetzen – was geht und was nicht

Unternehmer können als Firmenwagen genutzte Autos grundsätzlich im Rahmen des Betriebsausgabenabzugs von der Steuer absetzen.

Im Prinzip hat ein Firmeninhaber die Verfügungshoheit darüber, welche Art von PKW er als Firmenfahrzeug nutzt. Unsicherheiten gibt es immer wieder darüber, ob auch besonders teure Sportwagen oder Luxusliner wie ein Bentley oder Rolls Royce von den Finanzämtern anerkannt werden oder nicht. Wie bei so manchen durch „Gummiparagraphen“ im Steuerrecht unscharf formulierten Sachgebieten gilt auch bei einem Luxusauto als Firmenfahrzeug die Faustregel:

Es kann, muss aber nicht anerkannt werden, das hängt nicht zuletzt vom jeweiligen Finanzamt ab.

Im Einzelfall sind die Ämter tolerant und lassen solche Edelkarossen als abzugsfähige Firmenfahrzeuge durchgehen. Es gibt allerdings gewisse „Schmerzgrenzen“, die es als Unternehmer und Fahrer eines solchen Fahrzeugs zu beachten gilt.


In Zweifelsfällen einen Steuerberater oder Steuerfachanwalt konsultieren.

Auch der Finanzbeamte denkt im Fall eines als Firmenwagen genutzten Luxusautos zunächst einmal betriebswirtschaftlich rational. Er wird daher wie ein vernünftig haushaltender Unternehmer eine Kosten-Nutzen-Analyse machen. Das bedeutet im Klartext: Die hohen Aufwendungen und Kosten für ein solches Auto im Dienst der Firma sollten in ökonomisch vertretbarem Verhältnis zum Nutzen für das Unternehmen stehen. Daher wird das Firmenprofil mit Sicherheit in die Überlegungen und letztendlich Entscheidung des Finanzamtes mit einfließen. Wenn zum Beispiel ein Dachdecker im schnittigen Sportwagen zu seinen Kunden fährt, wird das Finanzamt kaum einer steuerlichen Absetzbarkeit zustimmen. Nutzt der Unternehmer hingegen nachweislich einen Luxusliner zu Repräsentationszwecken und Image-Aufwertung bei anspruchsvollen Kunden, sieht die Sache anders aus und der Abzugsfähigkeit steht in der Regel nichts im Wege.

Größe des Unternehmens, langfristige Prognosen für Umsatz und Klientel spielen bei der Beurteilung durch das Finanzamt ebenfalls eine Rolle.

Doch teilweise sind auch bei negativem Entscheid Kosten wie Inspektion oder Versicherungsbeiträge absetzbar. In Zweifelsfällen sollten Unternehmer, die ihr Luxusauto als Firmenwagen nutzen wollen, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren.

Dies ist ein journalistischer Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen. Der Recherchestand entspricht dem Veröffentlichungsdatum des Artikels.

Dieser Beitrag ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung.